Flächenwidmungsplan Nr. 4 mit Örtlichem Entwicklungskonzept - Öffentliche Auflage

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KUNDMACHUNG

Die Gemeinde Langenstein hat die Absicht, den Flächenwidmungsplan Nr. 4 mit Örtlichem Entwicklungskonzept zu beschließen.

Gemäß § 33 (3) des O. ö. Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 114/1994 idgF., wird der Plan durch vierwöchigen Anschlag, das ist vom 08.07.2013 bis einschl. 05.08.2013, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden beim Gemeindeamt aufgelegt.

Alle Eigentümer jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung sich Änderungen ergeben, werden von der Planauflage nachweislich verständigt.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.

25.06.2013